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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10   

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https://dejure.org/2011,17727
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10 (https://dejure.org/2011,17727)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.01.2011 - 3 Sa 200/10 (https://dejure.org/2011,17727)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 3 Sa 200/10 (https://dejure.org/2011,17727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung - materiell-rechtliche Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 2 KSchG, § 1 TVG
    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung - materiell-rechtliche Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen Wirksamkeit der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit sozialer Auslauffrist durch eine Kabelgesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 7 S. 1
    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unbegründete Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen Wirksamkeit der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit sozialer Auslauffrist durch die Kabelgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09

    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung nach außerordentlicher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
    Denn - wie hier - ein von tariffähigen Parteien geschlossener Vertrag, der nach dem Willen eben dieser Parteien keinen Tarifvertrag, sondern einen nicht tariflichen Koalitionsvertrag darstellen soll, ist nach den für die Auslegung von Tarifverträgen geltenden Regeln vorzunehmen, weil er regelmäßig - wie im Normalfall ein Tarifvertrag - eine Vielzahl von Personen betrifft (zutreffend LAG Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 -, Revision zugelassen).

    Das Landesarbeitsgericht Hamburg führt mit Urteil vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 - anlässlich eines Parallelrechtsstreits zutreffend wie folgt aus:.

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
    "Nach den im Zivilprozess, zu dem auch der arbeitsgerichtliche Prozess gehört (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG), allgemein geltenden Grundregeln trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden und der Anspruchsgegner die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatbestandsmerkmale (vgl. z. B. BGH Urteil vom 14. Januar 1991 - II ZR 190/89 - BGHZ 113, 222 ff = NJW 1991, 1052 ff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09

    Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Rückkehrrechts -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
    Selbst wenn man zu Gunsten des Kläger von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast ausgeht und an die Darlegungslast des Arbeitnehmers nicht die selben Anforderungen stellt wie an die des kündigenden Arbeitgebers (so LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2010 - 8 Sa 534/09 -, im Rahmen des § 1 Abs. 2 KSchG), so müssen doch die Ausführungen des sich auf das Rückkehrrecht berufenden Arbeitnehmers zumindest die Rechtswirksamkeit der Kündigung durch die KDVS als plausibel erscheinen lassen (LAG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
    Diese nach § 626 Abs. 1 BGB verschärften Anforderungen bedingen, dass der kündigende Arbeitgeber gegebenenfalls auch durch entsprechende Umorganisationen und das freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze den Versuch einer Weiterbeschäftigung des tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers versuchen muss (BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 - NZA 1999, Seite 258; BAG, Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 362/04 - NZA-RR 2006, Seite 416).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
    Diese nach § 626 Abs. 1 BGB verschärften Anforderungen bedingen, dass der kündigende Arbeitgeber gegebenenfalls auch durch entsprechende Umorganisationen und das freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze den Versuch einer Weiterbeschäftigung des tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers versuchen muss (BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 - NZA 1999, Seite 258; BAG, Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 362/04 - NZA-RR 2006, Seite 416).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 422/05

    Tarifauslegung - Abfindung gemäß § 51 TVK

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 6 AZR 422/05 - ZTR 2007, Seite 42; m. w. N.).
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